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Der Zweck der Hausnummerierung liegt primär darin, dass Auffinden der entsprechenden Anwesen zu erleichtern. Hausnummern dienen dem Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gebiets und sie haben Bedeutung für Meldewesen, Polizei, Post, Feuerwehr und Rettungsdienst, aber auch für den privaten Besucher.
Bezüglich der Anbringung der Hausnummern gibt es keine Unterschiede. Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen und selbst anzubringen.
Die Erteilung bzw. Löschung einer Hausnummer erfolgt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
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Stadtplanung und Bauordnung Raum 202 N Telefon:08341/437-439 E-Mail senden
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