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Vor der Herstellung oder der Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage ist bei der Stadt ein Entwässerungsantrag zur Prüfung einzureichen. Mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage darf erst nach der schriftlichen Zustimmung der Stadt begonnen werden. Der Entwässerungsantrag (formlos) ist einschließlich Planunterlagen in dreifacher Fertigung, mit Unterschrift des Planfertigers und des Bauherrn, einzureichen:
Bei der Ableitung von gewerblichem / industriellem Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht sind zusätzliche Angaben erforderlich:
Niederschlagswasser ist, soweit dies ordnungsgemäß möglich ist, ortsnah zu versickern. Die Versickerungsanlagen sind in den Entwässerungsplänen einzuzeichnen. Soweit die Voraussetzungen der Verordnung über die erlaubnisfreie, schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser (NWFreiV) eingehalten sind, bedarf es hierfür keines Antrags auf wasserrechtliche Erlaubnis. Die Stadt Kaufbeuren kann für Einzelfälle oder für bezeichnete Gebiete die Erlaubnispflicht wiederherstellen. Die Versickerung von Niederschlagswasser außerhalb der NWFreiV und die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer ist erlaubnispflichtig. Hierfür sind zusätzliche Unterlagen und Angaben erforderlich:
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