Bauen & Wohnen

Was ist zu tun

Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Grundstücksentwässerungsanlagen müssen grundsätzlich von der Einleitungsstelle  des Abwassers (z.B. Waschbecken, Toilette) bis zum Anschluss an den öffentlichen Kanal, eine Sammelgrube oder eine Kleinkläranlage dicht sein.

Undichte Abwasserleitungen gefährden durch austretendes Abwasser nicht nur  Boden und Grundwasser, sondern können auch Gebäude gefährden. Dies betrifft insbesondere Vernässungen. Schlimmstenfalls kann durch Ausspülungen die Standsicherheit des Gebäudes gefährdet sein. Bei hohen Grundwasserständen kann aber auch Grundwasser in die Abwasserleitung gelangen. Dadurch wird das gesamte Entwässerungssystem überlastet, wodurch die Reinigungsleitung der Kläranlage verringert wird und über die Entlastungsanlagen häufiger Schadstoffe in die Gewässer gelangen.

Prüfungsumfang
Geprüft werden müssen alle erdverlegten Abwasserleitungen auf dem Grundstück. Von der ersten Ablaufstelle bis einschließlich zum Kontrollschacht oder dem Putzstück im Keller, soweit diese am  öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanal angeschlossen sind.

Ausgenommen sind nur die Regenwasserleitungen, die in einen Regenwasserkanal, eine Versickerungsanlage oder ein Gewässer einleiten.

Prüfverfahren
Nur durch eine physikalische Dichtheitsprüfung mit Wasser- oder Luftdruck kann die Dichtheit der Entwässerungsleitungen sicher festgestellt werden.

Bei einer optischen Inspektion mittels einer TV-Kamera lässt sich die Dichtheit der Entwässerungsleitungen nur bedingt feststellen. Undichte Rohrverbindungen lassen sich nur dann eindeutig erkennen, wenn zum Zeitpunkt der Inspektion Grundwasser in die Abwasserleitung eintritt. Die optische Inspektion ist als Dichtheitsnachweis bei der Stadt Kaufbeuren nicht ausreichend. Jedoch ist in der Regel zur Vorbereitung der Dichtheitsprüfung die optische Zustandserfassung sinnvoll.

Prüfungszeitpunkt
Abwasserleitungen sind zunächst direkt nach ihrer Herstellung auf Dichtheit zu prüfen, danach bei wesentlichen Änderungen und in regelmäßigen Abständen entsprechend der städtischen Entwässerungssatzung.  Die Abstände betragen:

  • bei  Einleitung von  häuslichem Abwasser jeweils 25 Jahre
  • bei ausschließlicher oder zusätzlicher Einleitung von gewerblichem Abwasser  15 Jahre

Prüffirmen
Die Dichtheits- und  Funktionsprüfung hat durch einen fachlich geeigneten Unternehmer zu erfolgen. Fachlich geeignet sind hauptsächlich Rohrreinigungs- und Inspektionsfirmen sowie speziell ausgebildete Installateure und Baufirmen. Zur fachgerechten Durchführung der Prüfungen nach den Regeln der Technik ist sowohl qualifiziertes Personal als auch geeignetes Material und Technik erforderlich. Ein Nachweis der fachlichen Eignung eines Unternehmens kann ein Zertifikat zum Qualitätsmanagement oder ein Siegel einer Vereinigung zur Qualitätssicherung sein.

Bei der Prüfung festgestellte Mängel sind beseitigen zu lassen. Über die durchgeführte Dichtheitsprüfung und die Mängelbeseitigung ist der Stadt Kaufbeuren eine Bestätigung des damit beauftragten Unternehmers vorzulegen. Die Bestätigung über die Dichtheit der Entwässerungsanlage besteht aus einem Prüfprotokoll und einer Leitungsskizze.