Bauen & Wohnen

Was ist zu tun

Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Grundstücksentwässerungsanlagen müssen grundsätzlich von der Einleitungsstelle des Abwassers (z.B. Waschbecken, Toilette) bis zum Anschluss an den öffentlichen Kanal, eine Sammelgrube oder eine Kleinkläranlage dicht sein.

Undichte Abwasserleitungen gefährden durch austretendes Abwasser die Umwelt, wie Boden und Grundwasser, sowie Ihr Gebäude und damit auch schlimmstenfalls Ihre Gesundheit. Bei hohen Grundwasserständen kann Grundwasser in die Abwasserleitung gelangen. Dadurch wird das gesamte Entwässerungssystem überlastet, wodurch die Reinigungsleistung der Kläranlage verringert wird und über die Entlastungsanlagen häufiger Schadstoffe in die Gewässer gelangen.

Die Dichtheitsprüfung ist das wichtigste Kriterium zur Feststellung der Funktionsfähigkeit und Mängelfreiheit von Entwässerungsleitungen.

Prüfungsumfang

Geprüft werden müssen alle erdverlegten Abwasserleitungen auf dem Grundstück. Von der ersten Ablaufstelle bis einschließlich zum Kontrollschacht oder der Putzöffnung im Keller, soweit diese am öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanal angeschlossen sind.

Ausgenommen sind nur die Regenwasserleitungen, die in einen Regenwasserkanal, eine Versickerungsanlage oder ein Gewässer einleiten.

Prüfverfahren

Nur durch eine physikalische Dichtheitsprüfung mit Wasser- oder Luftdruck kann die Dichtheit der Entwässerungsleitungen sicher festgestellt werden.

Die optische Inspektion ist als Dichtheitsnachweis bei der Stadt Kaufbeuren nicht ausreichend, da sich bei einer optischen Inspektion mittels TV-Kamera die Dichtheit der Entwässerungsleitungen nur bedingt feststellen lässt. Jedoch ist in Vorbereitung der Dichtheitsprüfung die optische Inspektion zur Bestandsdatenerhebung und Bauzustandserfassung (falls nicht schon vorhanden) vorgeschrieben. Eine anschließende Schadensbewertung (Klassifizierung der Schäden nach DIN 1986-30, Anhänge A und B) spart dem Eigentümer bei der Angebotseinholung für die Mängelbeseitigung Zeit und Geld und zeigt verständlich den Umfang der Mängel.

Prüfungszeitpunkt

Abwasserleitungen sind zunächst direkt nach ihrer Herstellung auf Dichtheit zu prüfen, danach bei wesentlichen Änderungen und in regelmäßigen Abständen entsprechend der städtischen Entwässerungssatzung. Die Abstände betragen:

  • bei Einleitung von häuslichem Abwasser jeweils 25 Jahre
  • bei ausschließlicher oder zusätzlicher Einleitung von gewerblichem Abwasser 15 Jahre
  • für Entwässerungsanlagen im Wasserschutzgebiet sind die Intervalle kürzer
  • sofort nach maßgeblichen Änderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage

Prüffirmen

Die Dichtheits- und  Funktionsprüfung hat durch einen fachlich geeigneten Unternehmer zu erfolgen. Fachlich geeignet sind hauptsächlich Rohrreinigungs- und Inspektionsfirmen sowie speziell ausgebildete Installateure und Baufirmen. Zur fachgerechten Durchführung der Prüfungen nach den Regeln der Technik ist sowohl qualifiziertes Personal als auch geeignetes Material und Technik erforderlich. Ein Nachweis der fachlichen Eignung eines Unternehmens kann ein Zertifikat zum Qualitätsmanagement oder ein Siegel einer Vereinigung zur Qualitätssicherung sein.

Bei der Prüfung festgestellte Mängel sind beseitigen zu lassen. Über die durchgeführte Dichtheitsprüfung und die Mängelbeseitigung ist der Stadt Kaufbeuren eine Bestätigung des damit beauftragten Unternehmers vorzulegen. Die Bestätigung über die Dichtheit der Entwässerungsanlage besteht aus einem Prüfprotokoll und einer Leitungsskizze.