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Die Stadt Kaufbeuren erhebt Grundsteuern für die auf ihrem Gemeindegebiet liegenden Grundstücke. Die Höhe der Steuer errechnet sich jeweils durch Anwendung der Grundsteuerhebesätze laut städtischer Satzung auf den durch die Finanzverwaltung in Form eines Grundlagenbescheides mitgeteilten Grundsteuermessbetrag eines Grundstückes. Die Grundsteuer entsteht in Höhe des vollen Jahresbetrages jeweils am 01.01. eines Jahres. Das bedeutet, dass derjenige, der zu diesem Zeitpunkt Eigentümer eines Grundstückes war oder ist, die volle Grundsteuer für das ganze Kalenderjahr zu entrichten hat.
Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie in den Downloads.
Änderung der Hebesätze für die Grundsteuer A In seiner Sitzung im Februar 2025 hat der Stadtrat die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A beschlossen. Diese wurden mit einer sogenannten Hebesatzsatzung rückwirkend zum 01.01.2025 erhöht. Bei der Grundsteuer A wird der Hebesatz im Jahr 2025 von 250 v. H. auf 335 v. H. angehoben. Als Bedingung für den Erhalt von Stabilisierungshilfen wurde der Stadt Kaufbeuren vorgegeben bei der Erhebung von Grundsteuer A und B mindestens (+ 10%-Punkte) den Hebesatz der jeweiligen Größenklasse (kreisfreie Städte unter 50.000 Einwohner) anzuwenden. Der Durchschnitt liegt bei 325 v. H..
Hebesätze für die Grundsteuer A + B ab 01.01.2025: Grundsteuer A: 335 v. H. Grundsteuer B: 420 v. H.
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