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Die Stadt Kaufbeuren erhebt Grundsteuern für die auf ihrem Gemeindegebiet liegenden Grundstücke. Die Höhe der Steuer errechnet sich jeweils durch Anwendung der Grundsteuerhebesätze laut städtischer Satzung auf den durch die Finanzverwaltung in Form eines Grundlagenbescheides mitgeteilten Grundsteuermessbetrag eines Grundstückes. Die Grundsteuer entsteht in Höhe des vollen Jahresbetrages jeweils am 01.01. eines Jahres. Das bedeutet, dass derjenige, der zu diesem Zeitpunkt Eigentümer eines Grundstückes war oder ist, die volle Grundsteuer für das ganze Kalenderjahr zu entrichten hat.
Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie in den Downloads.
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211. Hebesatzsatzung - Grundsteuer21. Steuerwesen
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