Bauen & Wohnen

Was ist zu tun

Grundsteuer

Die Stadt Kaufbeuren erhebt Grundsteuern für die auf ihrem Gemeindegebiet liegenden Grundstücke. Die Höhe der Steuer errechnet sich jeweils durch Anwendung der Grundsteuerhebesätze laut städtischer Satzung auf den durch die Finanzverwaltung in Form eines Grundlagenbescheides mitgeteilten Grundsteuermessbetrag eines Grundstückes.
Die Grundsteuer entsteht in Höhe des vollen Jahresbetrages jeweils am 01.01. eines Jahres. Das bedeutet, dass derjenige, der zu diesem Zeitpunkt Eigentümer eines Grundstückes war oder ist, die volle Grundsteuer für das ganze Kalenderjahr zu entrichten hat.

Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie in den Downloads.

In seiner Sitzung im März 2024 hat der Stadtrat den Haushalt für das Jahr 2024 verabschiedet. Dieser Beschlussfassung ging die erforderliche Anpassung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B voraus. Diese wurden mit einer sogenannten Hebesatzsatzung rückwirkend zum 01.01.2024 erhöht. Zuletzt wurden die Hebesätze im Jahr 1992 angepasst.

Änderung der Hebesätze für die Grundsteuer B

Bei der Grundsteuer B wird der Hebesatz im Jahr 2024 von 385 v. H. auf 430 v. H. angehoben. Dies entspricht dem durchschnittlichen Hebesatz der kreisfreien Städte (Größenklasse bis 100.000 Einwohner) im Jahr 2023. Wie bei der Gewerbesteuer liegt auch hier der durchschnittliche Hebesatz aller kreisfreien Kommunen in Bayern mit 495 v. H. deutlich über dem neu festgesetzten Hebesatz für die Stadt Kaufbeuren.

Für die Grundstückseigentümer bedeutet die Änderung des Hebesatzes im Jahr 2024 bei gleichbleibendem Steuermessbetrag eine Erhöhung der Steuerschuld um rund 11,7 %. Im Haushaltsjahr 2024 sind voraussichtliche Mehrerträge von rund 0,7 Mio. Euro eingeplant.

Durch die Grundsteuerrechtsreform werden Bundesweit alle festgesetzten Hebesätze (auch die nun neu festgesetzten Hebesätze) zum 31.12.2024 außer Kraft treten. Bei der im Herbst 2024 erforderlichen Beschlussfassung über den ab 01.01.2025 gültigen Hebesatz für die Grundsteuer B berücksichtigt der Stadtrat, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer B im Jahr 2025 in etwa dem Aufkommen aus dem Vorjahr entspricht.

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