Bauhof & Entsorgung

Was ist zu tun

Abwassergebühren (Schmutzwassergebühr, Niederschlagswassergebühr)

Die Stadt Kaufbeuren erhebt für Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen Abwassergebühren nach einem getrennten Maßstab in Form von Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren.
  • Die Schmutzwassergebühren werden durch das städtische Wasserwerk (zusammen mit den Frischwassergebühren) nach dem sogenannten Frischwassermaßstab erhoben. Die Schmutzwassergebühr beträgt derzeit 1,85 EUR pro m³ dem Grundstück zugeleiteten Frischwassers.
  • Die Niederschlagswassergebühren betragen derzeit 0,52 EUR pro Jahr für jeden Quadratmeter bebauter, überbauter oder befestigter Grundstücksflächen, von denen aus Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungsanlage abfließen kann. Die Ermittlung der gebührenrelevanten Flächen erfolgt für jedes Grundstück auf Grundlage der tatsächlichen Verhältnisse, wobei unterschiedliche Versiegelungsgrade berücksichtigt werden. Die Gebühren werden für jedes Flurstück gesondert durch die Abteilung Finanzen und Vermögen festgesetzt (Aufgabenbereich: Steuern und Gebühren), gegebenenfalls in einem gemeinsamen Bescheid mit anfallenden Abfallentsorgungs- oder Straßenreinigungsgebühren.