Kultur & Freizeit

Was ist zu tun

Vereinspauschale

Durch die Förderung des Sportbetriebs soll den Vereinen Unterstützung in der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben einerseits im personellen Bereich (wie z. B. der Beschäftigung von Übungsleitern), andererseits im sachlichen Bereich der Bewirtschaftung (einschließlich ggf. Anmietung) notwendiger Räume und Flächen oder ihrer Ausstattung mit Sport- oder Pflegegeräten gewährt werden.

  • Der Sportbetrieb der Vereine wird unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel pauschal (Vereinspauschale) vom Freistaat Bayern gefördert (Antragsabwicklung und Auszahlung an die Vereine erfolgt über Stadt Kaufbeuren).
  • Die Stadt Kaufbeuren gewährt aufgrund Nr. 4 der städtischen Sportförderungsrichtlinien den Sportvereinen diese Vereinspauschale in der gleichen Höhe und nach den gleichen Richtlinien, wie sie vom Freistaat Bayern gezahlt werden.
  • Bis spätestens 1. März des Antragsjahres müssen die vollständigen Anträge bei der Stadtverwaltung Kaufbeuren eingegangen sein. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, d. h. später eingehende oder unvollständige Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Auch ein Nachreichen von Unterlagen oder eine Ergänzung des Antrages nach Ablauf der Abgabefrist kann nicht mehr akzeptiert werden.

Weitere Informationen und Details zum Ablauf können den unten angefügten Hinweisen, den Sportförderrichtlinien des Freistaat Bayerns, den städtischen Sportförderungsrichtlinien sowie auf der Homepage des Bayer. Staatsministeriums des Innern für Bau und Verkehr entnommen werden.