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Durch die Förderung des Sportbetriebs soll den Vereinen Unterstützung in der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben einerseits im personellen Bereich (wie z. B. der Beschäftigung von Übungsleitern), andererseits im sachlichen Bereich der Bewirtschaftung (einschließlich ggf. Anmietung) notwendiger Räume und Flächen oder ihrer Ausstattung mit Sport- oder Pflegegeräten gewährt werden.
Weitere Informationen und Details zum Ablauf können den unten angefügten Hinweisen, den Sportförderrichtlinien des Freistaat Bayerns, den städtischen Sportförderungsrichtlinien sowie auf der Homepage des Bayer. Staatsministeriums des Innern für Bau und Verkehr entnommen werden.
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