Kultur & Freizeit

Was ist zu tun

Grundförderung

Die Stadt Kaufbeuren gewährt den Turn- und Sportvereinen Zuschüsse, die ihren Sitz in Kaufbeuren haben und ihre Tätigkeit vornehmlich auf Kaufbeurer Bürger ausrichten. Die Höhe dieser Zuschüsse bemisst sich nach den in den städtischen Sportförderungsrichtlinien aufgestellten Grundsätzen und den im Haushaltsplan vorgesehenen Mitteln. Bei allen Zuschüssen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Stadt. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Die Stadt ist berechtigt, sich von der richtigen Mittelverwendung zu überzeugen. Auf Verlangen der Stadt sind Verwendungsnachweise vorzulegen.

  • Die Grundförderung richtet sich nach dem Mitgliederstand des Vereins. Maßgebend sind die Meldungen an den Bayer. Landessportverband nach dem Stand vom 1.1. des laufenden Kalenderjahres.
  • Vereine, die nicht dem BLSV angehören, müssen der Stadt ihren Mitgliederstand zum 1.1. des laufenden Kalenderjahres durch Vorlage ihrer Bestandsmeldung oder sonstiger Unterlagen nachweisen.
  • Für jedes Vereinsmitglied wird nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln jährlich ein bestimmter Zuschussbetrag festgelegt. Dieser Betrag versiebenfacht sich für jugendliche Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Stichtag 1.1. des Antragsjahres).
  • Bis spätestens 1. April des Antragsjahres müssen die vollständigen Anträge bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, d. h. später eingehende oder unvollständige Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Auch ein Nachreichen von Unterlagen oder eine Ergänzung des Antrages nach Ablauf der Abgabefrist kann nicht mehr akzeptiert werden.