Direkt zu:
Einem Ausländer wird in Deutschland ein Ankunftsnachweis vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt, wenn er um Asyl nachgesucht hat und erkennungsdienstlich behandelt worden ist, aber noch keinen Asylantrag gestellt hat.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Diese Nachricht mitteilen:
Diesem Link jetzt folgen
Aufenthaltstitel (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug)
Aufenthaltsrechtliche Nebenbestimmungen (Änderung)
Aufenthaltskarte für EU- und EWR-Bürger sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
Niederlassungserlaubnis
Beschäftigungserlaubnis (bei Aufenthaltsgestattung / Duldung)
Sachgebiet Ausländeramt Einbürgerung Bitte beachten Sie, dass im Bereich Einbürgerungen aktuell keine online Terminvereinbarung und keine telefonische Erreichbarkeit angeboten werden kann. Raum 107N Kaiser-Max-Straße 1 87600 Kaufbeuren
Telefax:08341/437-654 E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo-FrVorsprache aktuell nur in Absprache mit der Einbürgerungsbehörde
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen. Diese werden nur auf ihrem Endgerät gespeichert. Wir verwenden einen eTracker zur Auswertung der Daten mit Sitz in Deutschland. Der Translator wird von Google bereitgestellt.