Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger

Was ist zu tun

Ankunftsnachweis

Einem Ausländer wird in Deutschland ein Ankunftsnachweis vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt, wenn er um Asyl nachgesucht hat und erkennungsdienstlich behandelt worden ist, aber noch keinen Asylantrag gestellt hat.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
 

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Sachgebiet Ausländeramt
Einbürgerung

Bitte beachten Sie, dass im Bereich Einbürgerungen aktuell keine online Terminvereinbarung und keine telefonische Erreichbarkeit angeboten werden kann.

Raum 107N
Kaiser-Max-Straße 1
87600 Kaufbeuren


Telefax:08341/437-654

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Öffnungszeiten:
Mo-FrVorsprache aktuell nur in Absprache mit der Einbürgerungsbehörde