Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger

Was ist zu tun

Ankunftsnachweis

Einem Ausländer wird in Deutschland ein Ankunftsnachweis vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt, wenn er um Asyl nachgesucht hat und erkennungsdienstlich behandelt worden ist, aber noch keinen Asylantrag gestellt hat.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
 

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Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht

Raum 101N

Telefon:08341/437-448
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