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Verlängerungsantrag für den befristeten Aufenthaltstitel. Die Ausländerbehörde benötigt neben dem ausgefüllten Antrag noch folgende Dokumente:
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Aufenthaltstitel (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug)
Aufenthaltsrechtliche Nebenbestimmungen (Änderung)
Aufenthaltskarte für EU- und EWR-Bürger sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
Niederlassungserlaubnis
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht Raum 101N Telefon:08341/437-448 Telefax:08341/437-654 E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo8 - 15:30 Uhr Di - FrVorsprache nur mit Online-Terminvereinbarung möglich / Consultation only after prior appointment Terminvereinbarung Online
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