Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger

Was ist zu tun

Aufenthaltstitel, Erlöschen

Wenn sich Ausländer länger im Ausland aufhalten wollen, brauchen diese von der Ausländerbehörde eine Bescheinigung für längere Auslandsaufenthalte. Die Bescheinigung ist notwendig, da ansonsten deren Aufenthaltstitel seine Gültigkeit verlieren kann.

Der Aufenthaltstitel erlischt in der Regel, wenn:

  • Ausländer aus einem nicht nur vorübergehenden Grund ausreisen (beispielsweise um im Ausland eine Schule zu besuchen oder zu arbeiten, um im Ausland einen Familienangehörigen zu pflegen, um zu heiraten oder um sich im Ausland niederzulassen).
  • Ausländer ausreisen und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist einreisen (Ausnahme: Sie erfüllen einen vorgeschriebenen Wehrdienst in Ihrem Heimatland und reisen innerhalb von drei Monaten nach dessen Beendigung wieder nach Deutschland ein).

Benötigte Unterlagen für die Bescheinigung:

  • Nachweise zum Ausreisegrund (zum Beispiel Entsendung ins Ausland durch den Arbeitgeber)
  • Nachweis über einen gesicherten Lebensunterhalt (z.B. Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, Rentenbescheid, etc.)
  • Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung
  • gegebenenfalls Nachweis über die aktuelle Höhe der monatlichen Kosten für Ihre Wohnung

Nach der Ausreise kann grundsätzlich keine Bescheinigung mehr ausgestellt werden!

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht

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