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Wenn Ausländer im Heimatland politisch verfolgt werden, dann haben diese in Deutschland einen Anspruch auf Asyl. Wer dies in Anspruch nehmen will, muss sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen. In der Nähe jeder Erstaufnahmeeinrichtung gibt es eine Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wo der Antrag auf Asyl gestellt werden kann.
Hierfür zuständig ist:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Außenstelle München Streitfeldstraße
Hausanschrift Streitfeldstr. 39 81673 München
Postanschrift Streitfeldstr. 39 81673 München
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Aufenthaltstitel (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug)
Aufenthaltsrechtliche Nebenbestimmungen (Änderung)
Aufenthaltskarte für EU- und EWR-Bürger sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
Niederlassungserlaubnis
Beschäftigungserlaubnis (bei Aufenthaltsgestattung / Duldung)
Sachgebiet Ausländeramt Einbürgerung Bitte beachten Sie, dass im Bereich Einbürgerungen aktuell keine online Terminvereinbarung und keine telefonische Erreichbarkeit angeboten werden kann. Raum 107N Kaiser-Max-Straße 1 87600 Kaufbeuren
Telefax:08341/437-654 E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo-FrVorsprache aktuell nur in Absprache mit der Einbürgerungsbehörde
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