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Wenn Ausländer im Heimatland politisch verfolgt werden, dann haben diese in Deutschland einen Anspruch auf Asyl. Wer dies in Anspruch nehmen will, muss sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen. In der Nähe jeder Erstaufnahmeeinrichtung gibt es eine Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wo der Antrag auf Asyl gestellt werden kann.
Hierfür zuständig ist:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Außenstelle München Streitfeldstraße
Hausanschrift Streitfeldstr. 39 81673 München
Postanschrift Streitfeldstr. 39 81673 München
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Aufenthaltstitel (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug)
Aufenthaltsrechtliche Nebenbestimmungen (Änderung)
Aufenthaltskarte für EU- und EWR-Bürger sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
Niederlassungserlaubnis
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht Raum 101N Telefon:08341/437-448 Telefax:08341/437-654 E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo8 - 16 Uhr Di, Mi8 - 12 Uhr Do8 - 12 Uhr / 14 - 16 Uhr Fr8 - 12 Uhr