Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger

Was ist zu tun

Asyl

Wenn Ausländer im Heimatland politisch verfolgt werden, dann haben diese in Deutschland einen Anspruch auf Asyl. Wer dies in Anspruch nehmen will, muss sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen. In der Nähe jeder Erstaufnahmeeinrichtung gibt es eine Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wo der Antrag auf Asyl gestellt werden kann.

Hierfür zuständig ist:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Außenstelle München Streitfeldstraße

Hausanschrift
Streitfeldstr. 39
81673 München

Postanschrift
Streitfeldstr. 39
81673 München

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht

Raum 101N

Telefon:08341/437-448
Telefax:08341/437-654

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Öffnungszeiten:
Mo8 - 16:00 Uhr
Di - FrVorsprache nur mit Online-Terminvereinbarung möglich / Consultation only after prior appointment
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