Direkt zu:
Wenn Ausländer im Heimatland politisch verfolgt werden, dann haben diese in Deutschland einen Anspruch auf Asyl. Wer dies in Anspruch nehmen will, muss sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen. In der Nähe jeder Erstaufnahmeeinrichtung gibt es eine Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wo der Antrag auf Asyl gestellt werden kann.
Hierfür zuständig ist:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Außenstelle München Streitfeldstraße
Hausanschrift Streitfeldstr. 39 81673 München
Postanschrift Streitfeldstr. 39 81673 München
Diese Nachricht mitteilen:
Diesem Link jetzt folgen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Aufenthaltstitel (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug)
Aufenthaltsrechtliche Nebenbestimmungen (Änderung)
Aufenthaltskarte für EU- und EWR-Bürger sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
Niederlassungserlaubnis
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht Raum 101N Telefon:08341/437-448 Telefax:08341/437-654 E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo8 - 15:30 Uhr Di - FrVorsprache nur mit Online-Terminvereinbarung möglich / Consultation only after prior appointment Terminvereinbarung Online
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen. Diese werden nur auf ihrem Endgerät gespeichert. Wir verwenden einen eTracker zur Auswertung der Daten mit Sitz in Deutschland. Der Translator wird von Google bereitgestellt.