Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger

Was ist zu tun

Duldung

Die Duldung ist eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" von ausreisepflichtigen Ausländern sowie ehemaligen Asylbewerbern und stellt damit keinen Aufenthaltstitel dar. Die Ausländerbehörde stellt Duldungen aus.

Die Duldung beinhaltet keine Arbeitserlaubnis, was reguläre Lohnarbeit oder Selbständigkeit ausschließt. Es kann aber ein nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt werden. Die Duldung erlischt mit Ausreise des Ausländers.

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Sachgebiet Ausländeramt
Einbürgerung

Bitte beachten Sie, dass im Bereich Einbürgerungen aktuell keine online Terminvereinbarung und keine telefonische Erreichbarkeit angeboten werden kann.

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