Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger

Was ist zu tun

Duldung

Die Duldung ist eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" von ausreisepflichtigen Ausländern sowie ehemaligen Asylbewerbern und stellt damit keinen Aufenthaltstitel dar. Die Ausländerbehörde stellt Duldungen aus.

Die Duldung beinhaltet keine Arbeitserlaubnis, was reguläre Lohnarbeit oder Selbständigkeit ausschließt. Es kann aber ein nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt werden. Die Duldung erlischt mit Ausreise des Ausländers.

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Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht

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