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Die Duldung ist eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" von ausreisepflichtigen Ausländern sowie ehemaligen Asylbewerbern und stellt damit keinen Aufenthaltstitel dar. Die Ausländerbehörde stellt Duldungen aus.
Die Duldung beinhaltet keine Arbeitserlaubnis, was reguläre Lohnarbeit oder Selbständigkeit ausschließt. Es kann aber ein nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt werden. Inhaber einer Duldung dürfen sich in ganz Deutschland aufhalten, wenn sie sich seit 3 Monaten gestattet bzw. geduldet im Bundesgebiet aufhalten. Die Duldung erlischt mit Ausreise des Ausländers.
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Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht Raum 101N Telefon:08341/437-448 Telefax:08341/437-654 E-Mail senden
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