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Die Duldung ist eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" von ausreisepflichtigen Ausländern sowie ehemaligen Asylbewerbern und stellt damit keinen Aufenthaltstitel dar. Die Ausländerbehörde stellt Duldungen aus.
Die Duldung beinhaltet keine Arbeitserlaubnis, was reguläre Lohnarbeit oder Selbständigkeit ausschließt. Es kann aber ein nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt werden. Die Duldung erlischt mit Ausreise des Ausländers.
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Aufenthaltstitel (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug)
Aufenthaltsrechtliche Nebenbestimmungen (Änderung)
Aufenthaltskarte für EU- und EWR-Bürger sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
Niederlassungserlaubnis
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht Raum 101N Telefon:08341/437-448 Telefax:08341/437-654 E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo8 - 15:30 Uhr Di - FrVorsprache nur mit Online-Terminvereinbarung möglich / Consultation only after prior appointment Terminvereinbarung Online
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