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Wenn Ausländer dauerhaft in Deutschland leben, können sich diese unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen.
Hierzu muss ein Antrag gestellt werden. Ab ihrem 16. Geburtstag können Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.
Voraussetzungen: Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, besteht kein Anspruch auf Einbürgerung.
Möglich ist jedoch unter Umständen die so genannte Ermessenseinbürgerung, zum Beispiel wenn der Ehepartner(in) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, der Ausländer seit drei Jahren in Deutschland lebt und seit zwei Jahren einem (r) deutschen Staatsbürger(in) verheiratet ist.
Kosten Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen. Minderjährige, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden, müssen ebenfalls 255 Euro bezahlen.
Zu Fragen der Einbürgerung steht Ihnen die Ausländerbehörde zur Verfügung, gerne auch in einem Informationsgespräch bei einem persönlichen Termin.
Sie können vor der Antragsabgabe auch online einen "Quick-Check" durchführen, um zu prüfen ob die Einbürgerungsvoraussetzungen in Ihrem Fall gegeben sind. Dieser ist in den Verlinkungen zu finden.
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Einbürgerung: Quick-Check
Einbürgerung
Aufenthaltstitel (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug)
Aufenthaltsrechtliche Nebenbestimmungen (Änderung)
Aufenthaltskarte für EU- und EWR-Bürger sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
Niederlassungserlaubnis
Beschäftigungserlaubnis (bei Aufenthaltsgestattung / Duldung)
Einbürgerung 107N Kaiser-Max-Straße 1 87600 Kaufbeuren
Telefax:08341/437-654 Bitte beachten Sie, dass im Bereich Einbürgerungen aktuell keine online Terminvereinbarung und keine telefonische Erreichbarkeit angeboten werden kann. E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo-FrVorsprache aktuell nur in Absprache mit der Einbürgerungsbehörde
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