Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger

Was ist zu tun

Einbürgerung

Wenn Ausländer dauerhaft in Deutschland leben, können sich diese unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen.

Hierzu muss ein Antrag gestellt werden. Ab ihrem 16. Geburtstag können Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.

Voraussetzungen:
Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, eine Blaue Karte EU oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann
  • bestandener Einbürgerungstest (Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland)
  • seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (diese Frist kann nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf sechs Jahre)
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
  • grundsätzlich der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (hier gibt es Ausnahmen je nach Herkunftsland, bitte sprechen Sie mit der Einbürgerungsbehörde).

Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, besteht kein Anspruch auf Einbürgerung.

Möglich ist jedoch unter Umständen die so genannte Ermessenseinbürgerung, zum Beispiel wenn der Ehepartner(in) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, der Ausländer seit drei Jahren in Deutschland lebt und seit zwei Jahren einem (r) deutschen Staatsbürger(in) verheiratet ist.

Kosten
Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen. Minderjährige, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden, müssen ebenfalls 255 Euro bezahlen.

Zu Fragen der Einbürgerung steht Ihnen die Ausländerbehörde zur Verfügung, gerne auch in einem Informationsgespräch bei einem persönlichen Termin.

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht

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