Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger

Was ist zu tun

Familiennachzug

Wen betrifft der Familiennachzug?

  • Deutsche sowie ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, können in der Regel ihre ausländischen Ehepartner/ eingetragenen Lebenspartner nachziehen lassen.
  • Ausländer aus einem sogenannten Drittstaat, welche zu einem Familienmitglied nach Deutschland ziehen, das aus einem EU-Land oder aus Norwegen, Island oder Liechtenstein stammt.
  • Deutsche oder Ausländer, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, können in der Regel ihre ausländischen, minderjährigen und ledigen Kinder nachziehen lassen.

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Sachgebiet Ausländeramt
Einbürgerung

Bitte beachten Sie, dass im Bereich Einbürgerungen aktuell keine online Terminvereinbarung und keine telefonische Erreichbarkeit angeboten werden kann.

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Kaiser-Max-Straße 1
87600 Kaufbeuren


Telefax:08341/437-654

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