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Die Aufenthaltsgestattung ist kein Aufenthaltstitel und begründet selbst keinen rechtmäßigen Aufenthalt im Sinne des Aufenthaltsgesetzes. Die Aufenthaltsgestattung bescheinigt das Recht auf Durchführung eines Asylverfahrens im Inland. Die Gestattung wird von den Ausländerbehörden an die bereits registrierten Asylbewerber erteilt. Die Aufenthaltsgestattung berechtigt zudem nicht zum Grenzübertritt.
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Aufenthaltstitel (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug)
Aufenthaltsrechtliche Nebenbestimmungen (Änderung)
Aufenthaltskarte für EU- und EWR-Bürger sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
Niederlassungserlaubnis
Beschäftigungserlaubnis (bei Aufenthaltsgestattung / Duldung)
Sachgebiet Ausländeramt Raum 101N Kaiser-Max-Straße 1 87600 Kaufbeuren
Telefon:08341/437-448 Telefax:08341/437-654 E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo - FrVorsprache nur mit Online-Terminvereinbarung möglich / Consultation only after prior appointment
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