Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger

Was ist zu tun

Aufenthaltsgestattung

Die Aufenthaltsgestattung ist kein Aufenthaltstitel und begründet selbst keinen rechtmäßigen Aufenthalt im Sinne des Aufenthaltsgesetzes. Die Aufenthaltsgestattung bescheinigt das Recht auf Durchführung eines Asylverfahrens im Inland.
Die Gestattung wird von den Ausländerbehörden an die bereits registrierten Asylbewerber erteilt. Die Aufenthaltsgestattung berechtigt zudem nicht zum Grenzübertritt.
 

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Sachgebiet Ausländeramt
Einbürgerung

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