Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger

Was ist zu tun

Integrationskurse

Für Zuwanderinnen und Zuwanderer, die nur wenig oder noch kein Deutsch sprechen, aber dauerhaft in Deutschland leben und eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben, bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Integrationskurse an.

Bitte beachten:
In vielen Fällen sind die vermittelten Sprachkenntnisse Voraussetzung für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Wir müssen Sie zu einem Integrationskurs verpflichten, wenn Sie sich noch nicht auf Deutsch verständigen können und erstmals eine Aufenthaltserlaubnis beantragen:

  • zur Erwerbstätigkeit (§§ 18, 21 AufenthG),
  • zum Familiennachzug (§§ 28, 29, 30, 32, 36 AufenthG),
  • aus humanitären Gründen (§ 25 Abs. 1 und 2 AufenthG),
  • für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte (§ 38a AufenthG)

Integrationsträger in Kaufbeuren:

Name des Trägers Straße Telefonnummer Internet  Ansprechpartner
Kolping Bildungszentrum Adolph-Kolping-Straße 2 08341 9662112 www.die-kolping-akademie.de Frau Schraml
VHS Kaufbeuren Spitaltor 5 08341 999690 www.vhs-sprachpruefungen.de Herr Wendlinger

   
   
 
   
 

Fragen? Wir sind für Sie da ...

Infoicon

Sachgebiet Ausländeramt
Einbürgerung

Bitte beachten Sie, dass im Bereich Einbürgerungen aktuell keine online Terminvereinbarung und keine telefonische Erreichbarkeit angeboten werden kann.

Raum 107N
Kaiser-Max-Straße 1
87600 Kaufbeuren


Telefax:08341/437-654

E-Mail senden

Öffnungszeiten:
Mo-FrVorsprache aktuell nur in Absprache mit der Einbürgerungsbehörde