Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger

Was ist zu tun

Integrationskurse

Für Zuwanderinnen und Zuwanderer, die nur wenig oder noch kein Deutsch sprechen, aber dauerhaft in Deutschland leben und eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben, bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Integrationskurse an.

Bitte beachten:
In vielen Fällen sind die vermittelten Sprachkenntnisse Voraussetzung für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Wir müssen Sie zu einem Integrationskurs verpflichten, wenn Sie sich noch nicht auf Deutsch verständigen können und erstmals eine Aufenthaltserlaubnis beantragen:

  • zur Erwerbstätigkeit (§§ 18, 21 AufenthG),
  • zum Familiennachzug (§§ 28, 29, 30, 32, 36 AufenthG),
  • aus humanitären Gründen (§ 25 Abs. 1 und 2 AufenthG),
  • für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte (§ 38a AufenthG)

Integrationsträger in Kaufbeuren:

Name des Trägers Straße Telefonnummer Internet  Ansprechpartner
Kolping Bildungszentrum Adolph-Kolping-Straße 2 08341 9662112 www.die-kolping-akademie.de Frau Schraml
VHS Kaufbeuren Spitaltor 5 08341 999690 www.vhs-sprachpruefungen.de Herr Wendlinger

   
   
 
   
 

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Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht

Raum 101N

Telefon:08341/437-448
Telefax:08341/437-654

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Öffnungszeiten:
Mo8 - 15:30 Uhr
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