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Einen Reisepass erhalten Ausländer beim zuständigen Konsulat im Bundesgebiet oder in deren Heimatland.
Die Ausländerbehörde ist nur bedingt und nur in bestimmten Fällen für die Ausstellung von Passpapieren zuständig. Als Ersatz für einen Reisepass können Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose einen Reiseausweis erhalten. Dieser kann bei der Ausländerbehörde beantragt werden, wenn die Beschaffung eines Heimatpasses nicht zumutbar oder nicht möglich ist
Die Zuständigkeit für passrechtliche Maßnahmen der Ausländerbehörde umfasst insbesondere die Ausstellung, Verlängerung und Einziehung von deutschen Passersatzpapieren, z. B. Reiseausweis für Ausländer, Notreiseausweis, Reiseausweis für Flüchtlinge, Reiseausweis für Staatenlose. Zu den ausweisrechtlichen Maßnahmen gehören die Ausstellung und Einziehung des Ausweisersatzes.
Auswärtiges Amt
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