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Deutschen kann auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden, mit dem der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit verbindlich festgestellt wird.
Für die Überprüfung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit genügt der Ausländerbehörde im Regelfall die Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises.
Der Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises liegt bei der Ausländerbehörde der Stadt Kaufbeuren. Im Antrag auf Ausstellung einer Staatsangehörigkeitsurkunde sind die persönlichen Daten des Antragstellers darzulegen und die angeforderten Urkunden oder sonstigen Beweismittel (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunden der Eltern) beizugeben.
Die Kosten für diesen Ausweis betragen 25,00 €.
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Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht Raum 101N Telefon:08341/437-448 Telefax:08341/437-654 E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo8 - 16 Uhr Di, Mi8 - 12 Uhr Do8 - 12 Uhr / 14 - 16 Uhr Fr8 - 12 Uhr
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