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Ein Visum (im Deutschen früher auch Sichtvermerk) ist ein amtlicher Vermerk, der für das Überschreiten einer Grenze des ausstellenden Staates erforderlich ist. Das Visum erlaubt sowohl den Grenzübertritt, als auch den Aufenthalt im Land. Regelmäßig wird ein Visum in einem Pass oder Passersatz des Reisenden angebracht.
Die Visa werden von den deutschen Auslandsvertretungen (deutsche Botschaft im Heimatland) ausgestellt.
Nur in besonderen Ausnahmefällen sind die Ausländerbehörden dazu befugt, eine Visumverlängerung im Inland vorzunehmen.
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Aufenthaltstitel (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug)
Aufenthaltsrechtliche Nebenbestimmungen (Änderung)
Aufenthaltskarte für EU- und EWR-Bürger sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
Niederlassungserlaubnis
Beschäftigungserlaubnis (bei Aufenthaltsgestattung / Duldung)
Sachgebiet Ausländeramt Einbürgerung Bitte beachten Sie, dass im Bereich Einbürgerungen aktuell keine online Terminvereinbarung und keine telefonische Erreichbarkeit angeboten werden kann. Raum 107N Kaiser-Max-Straße 1 87600 Kaufbeuren
Telefax:08341/437-654 E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo-FrVorsprache aktuell nur in Absprache mit der Einbürgerungsbehörde
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