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Ein Visum (im Deutschen früher auch Sichtvermerk) ist ein amtlicher Vermerk, der für das Überschreiten einer Grenze des ausstellenden Staates erforderlich ist. Das Visum erlaubt sowohl den Grenzübertritt, als auch den Aufenthalt im Land. Regelmäßig wird ein Visum in einem Pass oder Passersatz des Reisenden angebracht.
Die Visa werden von den deutschen Auslandsvertretungen (deutsche Botschaft im Heimatland) ausgestellt.
Nur in besonderen Ausnahmefällen sind die Ausländerbehörden dazu befugt, eine Visumverlängerung im Inland vorzunehmen.
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Aufenthaltstitel (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug)
Aufenthaltsrechtliche Nebenbestimmungen (Änderung)
Aufenthaltskarte für EU- und EWR-Bürger sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
Niederlassungserlaubnis
Beschäftigungserlaubnis (bei Aufenthaltsgestattung / Duldung)
Sachgebiet Ausländeramt Raum 101N Kaiser-Max-Straße 1 87600 Kaufbeuren
Telefon:08341/437-448 Telefax:08341/437-654 E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo - FrVorsprache nur mit Online-Terminvereinbarung möglich / Consultation only after prior appointment
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