Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger

Was ist zu tun

Visum

Ein Visum (im Deutschen früher auch Sichtvermerk) ist ein amtlicher Vermerk, der für das Überschreiten einer Grenze des ausstellenden Staates erforderlich ist.
Das Visum erlaubt sowohl den Grenzübertritt, als auch den Aufenthalt im Land.
Regelmäßig wird ein Visum in einem Pass oder Passersatz des Reisenden angebracht.

Die Visa werden von den deutschen Auslandsvertretungen (deutsche Botschaft im Heimatland) ausgestellt.

Nur in besonderen Ausnahmefällen sind die Ausländerbehörden dazu befugt, eine Visumverlängerung im Inland vorzunehmen.

Fragen? Wir sind für Sie da ...

Infoicon

Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht

Raum 101N

Telefon:08341/437-448
Telefax:08341/437-654

E-Mail senden

Öffnungszeiten:
Mo8 - 15:30 Uhr
Di - FrVorsprache nur mit Online-Terminvereinbarung möglich / Consultation only after prior appointment


Terminvereinbarung Online