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Ein Visum (im Deutschen früher auch Sichtvermerk) ist ein amtlicher Vermerk, der für das Überschreiten einer Grenze des ausstellenden Staates erforderlich ist. Das Visum erlaubt sowohl den Grenzübertritt, als auch den Aufenthalt im Land. Regelmäßig wird ein Visum in einem Pass oder Passersatz des Reisenden angebracht.
Die Visa werden von den deutschen Auslandsvertretungen (deutsche Botschaft im Heimatland) ausgestellt.
Nur in besonderen Ausnahmefällen sind die Ausländerbehörden dazu befugt, eine Visumverlängerung im Inland vorzunehmen.
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Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht Raum 101N Telefon:08341/437-448 Telefax:08341/437-654 E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo8 - 16 Uhr Di, Mi8 - 12 Uhr Do8 - 12 Uhr / 14 - 16 Uhr Fr8 - 12 Uhr
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