Familie & Soziales

Was ist zu tun

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

Sie können für sich selbstbestimmt private Vorsorge treffen für den Fall, dass sie krankheitsbedingt keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können.
Sie können also heute schon selbst festlegen

  • welche Person
  • in welchem Umfang
  • in welcher Form

Sie zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend Ihren Aufträgen vertritt.
Für die persönliche Vorsorge gibt es folgende Möglichkeiten:

Vorsorgevollmacht

  • Bevollmächtigung einer Person des Vertrauens (bei noch bestehender Geschäftsfähigkeit) für den zukünftigen Fall einer Hilfebedürftigkeit.
  • Eine gültige Vorsorgevollmacht hat rechtlich Vorrang vor einer Betreuerbestellung.

Betreuungsverfügung

  • In einem unter Umständen erforderlichen Betreuungsverfahren können hier Wünsche zur Person des Betreuers und zur inhaltlichen Ausgestaltung der Betreuung schriftlich festgehalten werden.

Persönliche Beratung zur inhaltlichen Ausgestaltung der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung erhalten Sie auch bei den Betreuungsvereinen Caritas e.V. Tel. 08341/ 90924-0 und Tandem e.V. Tel. 08341/ 994263 und bei den Notaren.

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Frau Flietel

Raum 21 N

Telefon:08341/437-336