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Sie können für sich selbstbestimmt private Vorsorge treffen für den Fall, dass sie krankheitsbedingt keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. Sie können also heute schon selbst festlegen
Sie zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend Ihren Aufträgen vertritt. Für die persönliche Vorsorge gibt es folgende Möglichkeiten:
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Persönliche Beratung zur inhaltlichen Ausgestaltung der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung erhalten Sie auch bei den Betreuungsvereinen Caritas e.V. Tel. 08341/ 90924-0 und Tandem e.V. Tel. 08341/ 994263 und bei den Notaren.
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Bundesministerium der Justiz „Betreuungsrecht“ mit Informationen zur Vorsorgevollmacht
Arbeit und Soziales Frau Flietel Raum 21 N Telefon:08341/437-336
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