Familie & Soziales

Was ist zu tun

Vormundschaften, Amtspflegschaften

  • Eine Amtsvormundschaft tritt ein, wenn eine unverheiratete, minderjährige Frau ein Kind bekommt.
  • Außerdem wird das Jugendamt Vormund/Pfleger für Kinder, deren Eltern durch Anordnung des Gerichts die elterliche Sorge (teilweise) entzogen wurde und für Waisen, die keine verwandtschaftlichen Beziehungen haben.
  • Während eine Vormundschaft die gesamte gesetzliche Vertretung umfasst, erstreckt sich die Pflegschaft nur auf Teilbereiche (z.B. Vermögensverwaltung, Aufenthaltsbestimmung usw.).