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Was ist die Jugendhilfe im Strafverfahren?
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Dieser Aufgabenbereich ist auch unter Jugendgerichtshilfe bekannt.
Ermittelt die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft gegen Jugendliche (14 bis 17 Jahre) oder junge Erwachsene (18 bis 20 Jahre) wegen einer Straftat, dann bieten wir Euch als Jugendliche/ und junge Erwachsene und/oder Euren Eltern Beratung und Unterstützung an.
Wie arbeitet die JuHiS?
Warum solltet Ihr zur JuHiS gehen?
Wie geht es nach der Verhandlung weiter?
Wir vermitteln, begleiten und führen die von Staatsanwaltschaft oder Jugendgericht angeordneten Weisungen und Auflagen durch, z.B.:
Wir halten Kontakt mit Euch, wenn Ihr in Haft sitzt.
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Flyer Jugendhilfe im Strafverfahren
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