Familie & Soziales

Was ist zu tun

Jugendgerichtshilfe

Was ist die Jugendhilfe im Strafverfahren?

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Dieser Aufgabenbereich ist auch unter Jugendgerichtshilfe bekannt.

Ermittelt die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft gegen Jugendliche (14 bis 17 Jahre) oder junge Erwachsene (18 bis 20 Jahre) wegen einer Straftat, dann bieten wir Euch als Jugendliche/ und junge Erwachsene und/oder Euren Eltern Beratung und Unterstützung an.

Wie arbeitet die JuHiS?

  • Wir bieten persönliche Gespräche für Jugendliche/junge Erwachsene und deren Eltern an.
  • Wir informieren über den Verlauf des Strafverfahrens.
  • Wir berichten der Staatsanwaltschaft und dem Jugendgericht über die bisherige Entwicklung, die augenblickliche Lebenssituation und möglichen Zukunftsperspektiven der Jugendlichen/ der jungen Erwachsenen.
  • Wir nehmen bei jungen Erwachsenen dazu Stellung, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen soll.
  • Wir können der Staatsanwaltschaft/ dem Jugendgericht Vorschläge für erzieherische Maßnahmen vorschlagen.
  • Wir begleiten von der Staatsanwaltschaft ausgesprochene Sanktionen, die eine Verhandlung vermeiden (Diversionsverfahren).
  • Wir vermitteln bei Bedarf weitergehende Beratungsangebote und anderweitige unterstützende Hilfen.
  • Wir nehmen an den Gerichtsverhandlungen teil.

Warum solltet Ihr zur JuHiS gehen?

  • Weil wir schon viele Fragen vor der Verhandlung beantworten können.
  • Weil wir einen Überblick über rechtlichen Grundlagen haben.
  • Weil wir uns anhören, welche möglichen Hintergründe zur Tat geführt haben.
  • Weil wir gemeinsam mit Euch anschauen, was in Eurem Leben gut und nicht so gut gelaufen ist. Wir beraten Euch, wo Ihr Unterstützung bekommen könnt, wenn Ihr etwas ändern wollt.
  • Weil wir an der Verhandlung teilnehmen, eine Stellungnahme abgeben und einen Vorschlag für eine erzieherische Maßnahme machen können.

Wie geht es nach der Verhandlung weiter?

Wir vermitteln, begleiten und führen die von Staatsanwaltschaft oder Jugendgericht angeordneten Weisungen und Auflagen durch, z.B.:

  • Arbeitsstunden
  • Betreuungsweisung/ Erzieherische Gespräche
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Sozialer Trainingskurs
  • Verkehrskurs
  • Sonstige Weisungen (z.B. Teilnahme an einer Suchtberatung, Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsamt, u.ä.)

Wir halten Kontakt mit Euch, wenn Ihr in Haft sitzt.