Kindertagespflege
Kindertagesbetreuung in einer Familie (Tagespflege) ist gleichrangig neben der Betreuung in der Krippe, Kindergarten, Hort und unterstützt die Entwicklung eines Kindes.
In der Tagespflege werden Kinder regelmäßig ganztags oder an bestimmten Wochentagen betreut. Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt der Tagesmutter statt.
Pflegeerlaubnis
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege (Pflegeerlaubnis) durch das Jugendamt ist immer erforderlich, wenn eine Person, ein Kind oder mehrere Kinder Außerhalb der Wohnung der Eltern
Während eines Teils des Tages
- Mehr als 15 Stunden wöchentlich, dabei werden die Betreuungszeiten der einzelnen Kinder addiert
- gegen Entgelt
- länger als 3 Monate betreuen will
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