Direkt zu:
Wann ist eine Antragstellung beim Sozialhilfeträger möglich?
Wer kann einen Antrag stellen? Der Antragsteller muss „Verpflichteter“ sein, dazu zählen nacheinander:
Wann ist ein Antrag zu stellen? Die Antragstellung ist grundsätzlich auch nach der Bestattung möglich. Bitte halten Sie nach Möglichkeit vor Beauftragung der Bestattung Rücksprache mit Ihrem Ansprechpartner. Die Antragsunterlagen müssen in der Regel spätestens 2 Monate nach dem Tod des Verstorbenen vorgelegt werden.
Wo ist ein Antrag zu stellen?
Welche Bestattungskosten können übernommen werden? Es können nur die erforderlichen Kosten, die unmittelbar der Bestattung dienen, übernommen werden. Weitere Auskünfte kann Ihnen Ihr Ansprechpartner erteilen. Es ist sinnvoll, das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut auf die Antragstellung bei der Stadt Kaufbeuren hinzuweisen, um ggf. Kosten, die nicht übernommen werden können, von vornherein zu vermeiden.
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt? Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit telefonisch einen Termin mit dem Ansprechpartner. Er wird prüfen, ob Sie Ihren Antrag bei der Stadt Kaufbeuren oder einem anderen Sozialhilfeträger stellen müssen und Sie über die notwendigen Unterlagen für die Antragstellung informieren.
Diese Nachricht mitteilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen. Diese werden nur auf ihrem Endgerät gespeichert. Wir verwenden einen eTracker zur Auswertung der Daten mit Sitz in Deutschland. Der Translator wird von Google bereitgestellt.