Familie & Soziales

Was ist zu tun

Bestattungskosten

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Rechtsgrundlage: § 74 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Wann ist eine Antragstellung beim Sozialhilfeträger möglich?

  • der Nachlass des Verstorbenen reicht nicht zur Deckung der Bestattungskosten
  • den Verpflichteten können die Bestattungskosten nicht aus eigenen Mitteln decken

Wer kann einen Antrag stellen?
Der Antragsteller muss „Verpflichteter“ sein, dazu zählen nacheinander:

  • der vertraglich Verpflichtete
  • der Erbe
  • der Vater beim Tode der Mutter eines nicht ehelichen Kindes infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung
  • der Unterhaltspflichtige
  • Personen, die nach der Bestattungsverordnung zur Besorgung der Bestattung verpflichtet sind

Wann ist ein Antrag zu stellen?
Die Antragstellung ist grundsätzlich auch nach der Bestattung möglich. Bitte halten Sie nach Möglichkeit vor Beauftragung der Bestattung Rücksprache mit Ihrem Ansprechpartner. Die Antragsunterlagen müssen in der Regel spätestens 2 Monate nach dem Tod des Verstorbenen vorgelegt werden.

Wo ist ein Antrag zu stellen?

  • Verstorbener war Empfänger von Sozialhilfe -> Sozialhilfeträger, der dem Verstorbenen zu Lebzeiten Sozialhilfe gezahlt hat (Wichtig: War der Verstorbene Heimbewohner und erhielt Leistungen vom Bezirk, ist der Antrag grundsätzlich beim Bezirk zu stellen)
  • Verstorbener war kein Empfänger von Sozialhilfe -> Sozialhilfeträger, in dessen Bereich der Sterbeort (nicht Wohnort!) liegt (Wichtig: Dies gilt auch bei Bezug von Arbeitslosengeld II des Verstorbenen)

Welche Bestattungskosten können übernommen werden?
Es können nur die erforderlichen Kosten, die unmittelbar der Bestattung dienen, übernommen werden. Weitere Auskünfte kann Ihnen Ihr Ansprechpartner erteilen.
Es ist sinnvoll, das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut auf die Antragstellung bei der Stadt Kaufbeuren hinzuweisen, um ggf. Kosten, die nicht übernommen werden können, von vornherein zu vermeiden.

Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit telefonisch einen Termin mit dem Ansprechpartner. Er wird prüfen, ob Sie Ihren Antrag bei der Stadt Kaufbeuren oder einem anderen Sozialhilfeträger stellen müssen und Sie über die notwendigen Unterlagen für die Antragstellung informieren.