Familie & Soziales

Was ist zu tun

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung ist eine Form der Sozialhilfe.

Leistungsberechtigt sind Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen beschaffen können und

  • die Regelaltersgrenze erreicht haben oder

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind

 Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung setzt sich zusammen aus

  • einem Regelsatz,
  • den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung,
  • der Übernahme der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
  • Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G besitzen, erhalten eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 17 % der maßgebenden Regelbedarfsstufe.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag auf Grundsicherungsleistung vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Einkommensnachweise
  • Bankbescheinigung
  • Mietvertrag
  • Nachweis über die Nebenkosten
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Nachweis über Vermögen

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz

Team Grundsicherung




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