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Leistungsberechtigt sind Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen beschaffen können und
die Regelaltersgrenze erreicht haben oder
das 18. Lebensjahr vollendet haben und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung setzt sich zusammen aus
Erforderliche Unterlagen:
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Sozialfibel, Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
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