Sozialhilfe
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die gesetzliche Grundlage ist im Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe- zu finden.
Die Leistung der Sozialhilfe soll die Bürgerinnen und Bürger so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Die Leistungen der Sozialhilfe umfassen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt für erwerbsunfähige Personen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe, Seniorenarbeit, Bestattungskosten)
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gewährt der Bezirk Schwaben
Die Hilfe beginnt in der Regel mit dem Bekanntwerden der Notlage beim Sozialamt.
Der Lebensunterhalt für erwerbsfähige Personen wird durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende gesichert. Hier ist das Jobcenter der Stadt Kaufbeuren zuständig.
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