Familie & Soziales

Was ist zu tun

Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.

Seit dem 01.01.2012 ist die Stadt Kaufbeuren ein zugelassener kommunaler Träger für das Jobcenter (zkT) und hat für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kaufbeuren die alleinige Verantwortung für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II.

Das Jobcenter Kaufbeuren versteht sich als Dienstleister. Das Jobcenter betreut die nach dem Sozialgesetzbuch II leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger von Kaufbeuren bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt und in allen Fragen der wirtschaftlichen Sicherung ihres Lebensunterhalts. Zugleich ist das Jobcenter Kaufbeuren Ansprechpartner für Arbeitgeber, die offene Stellen oder Ausbildungsplätze besetzen wollen.
Unser Leitsatz ist: Früh Fördern - Fair Fordern.

Grundsicherung für Leistungsberechtigte:
Wenn Sie Arbeitslosengeld II beantragen möchten, müssen Sie einen Antrag ausfüllen und abgeben. Formulare zur Beantragung von Leistungen nach SGB II können mit u.a. Link heruntergeladen werden. Sie können sich die entsprechenden Unterlagen auch im Jobcenter persönlich im Servicebereich abholen. Hier erhalten Sie die notwendigen Informationen, die Ihnen bei der Antragstellung nützlich sind.

Es werden keine Leistungen für Zeiten vor der Antragsstellung erbracht. Der Antrag muss rechtzeitig bei uns im Servicebereich eingegangen sein. Ein Antrag wirkt dann auf den Ersten des Monats zurück.

Wir sind bemüht, Wartezeiten so gering wie möglich zu halten. Ihre Sachbearbeiter arbeiten daher grundsätzlich mit vorheriger Terminvereinbarung.

Für Ihren ersten Termin, Kurzanliegen oder Abgabe von Anträgen steht Ihnen unsere Servicestelle im Erdgeschoss unseres Gebäudes zur Verfügung.

Als Bezieherin oder Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II müssen Sie jede Änderung Ihrer persönlichen Daten der zuständigen Stelle mitteilen. Diese Mitteilungen sind wichtig, damit Sie die Ihnen zustehenden Leistungen in korrekter Höhe erhalten.
Sie können hierzu das Formular "Veränderungsmitteilung - Arbeitslosengeld II" mit unten angegebenen Link nutzen.

Achten Sie auf die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben. Sie müssen möglichweise zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückerstatten

  • bei unvollständigen oder falschen Angaben oder
  • wenn Sie die Änderungen nicht oder nicht schnellst möglich mitteilen.

Außerdem erfüllen Sie möglicherweise einen Ordnungswidrigkeiten- oder Straftatbestand.

 

englisch: https://youtu.be/GqjwJTNSMSI

ukrainisch: https://youtu.be/ULMS-IuxF-c


Leistungen für Bildung und Teilhabe:
Kinder und Jugendliche aus Familien, die ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen bekommen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können, hierfür steht das Bildungspaket „Leistungen für Bildung und Teilhabe“. Anträge zu „Bildung und Teilhabe“ müssen gesondert gestellt werden. Die Antragsunterlagen erhalten Sie mit den übrigen Antragsunterlagen sowie unter dem Suchbegriff „Bildung und Teilhabeleistung“.

 

Ansprechpartner für Arbeitgeber:
Das Jobcenter ist auch Ansprechpartner für Arbeitgeber. Wir vermitteln Arbeitskräfte.
Unsere Angebote umfassen dabei u.a.

  • die umfassende Beratung zur Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen
  • die passgenaue Vorstellung und Vermittlung von geeigneten Bewerber/innen
  • eine individuelle und umfassende Beratung zu den Fördermöglichkeiten des Jobcenters.