Familie & Soziales

Was ist zu tun

Bildung und Teilhabeleistung für Bezieher von Wohngeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, deren Eltern

  • Wohngeld,
  • Grundsicherung für Erwerbsunfähige/Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
  • Kinderzuschlag oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

beziehen, erhalten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in den Schulen, Horten oder Kindertageseinrichtungen, für Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten, für Schulbedarf, erforderliche Lernförderung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zusätzliche Leistungen.

  • Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule / Hort oder Kindertageseinrichtung
    Es werden die monatlichen Kosten berücksichtigt. Ein Eigenanteil ist nicht zu leisten.
  • Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten der Schule/Kindertageseinrichtung
    Zu den Kosten gehören nicht das Taschengeld oder die Ausgaben, die im Vorfeld aufgebracht werden (z. B. Sportschuhe, Badezeug.).
  • Persönlicher Schulbedarf (z. B. für Stifte, Hefte)
    zum 01. September: 130,00 Euro, zum 01. Februar: 65,00 Euro
  • Ergänzende angemessene Lernförderung für Schülerinnen und Schüler (Nachhilfe)
    Diese Leistung wird nur gewährt, wenn die Nachhilfe angemessen und erforderlich ist.
    Die Schule(Lehrer/Lehrerin) muss bestätigen, ob diese erforderlich ist und welcher Lernförderbedarf besteht.
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (nur Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre)
    Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Höhe der Pauschale: anfallende Kosten für EINE Aktivität

    Die Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden für: Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein), Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht) oder die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Theaterfreizeit).
    Kosten für Sportgeräte, -bekleidung und Fahrtkosten können nicht übernommen werden.

Die o.a. Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird. Die Leistungen werden direkt an die Leistungsanbieter wie Schule/Hort, Kindertageseinrichtung und Sportvereine gezahlt.

Weitere Informationen zu den Leistungen des Bildungspakets entnehmen Sie bitte dem u.a. Link „Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Bildungspaket“.
Anträge können unter Downloads heruntergeladen werden oder direkt im Rathaus bei unten stehender Kontaktperson abgeholt werden.

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Arbeit und Soziales

Herr Lemke

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Telefon:08341/437-359


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