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Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, deren Eltern
beziehen, erhalten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in den Schulen, Horten oder Kindertageseinrichtungen, für Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten, für Schulbedarf, erforderliche Lernförderung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zusätzliche Leistungen.
Die o.a. Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird. Die Leistungen werden direkt an die Leistungsanbieter wie Schule/Hort, Kindertageseinrichtung und Sportvereine gezahlt.
Weitere Informationen zu den Leistungen des Bildungspakets entnehmen Sie bitte dem u.a. Link „Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Bildungspaket“. Anträge können unter Downloads heruntergeladen werden oder direkt im Rathaus bei unten stehender Kontaktperson abgeholt werden.
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Antrag auf Kostenübernahme für ergänzende angemessene Lernförderung
Antrag auf Kostenübernahme für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule / Hort oder Kindertageseinrichtung
Antrag auf Kostenübernahme für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten der Schule / Kindertageseinrichtung
Antrag auf Kostenübernahme für den persönlichen Schulbedarf
Antrag auf Kostenübernahme zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Diesem Link jetzt folgen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Bildungspaket
Arbeit und Soziales Herr Lemke Raum 34 N Telefon:08341/437-359 E-Mail senden
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