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Die o.a. Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird. Die Leistungen werden direkt an die Leistungsanbieter wie Schule/Hort, Kindertageseinrichtung und Sportvereine gezahlt.
Weitere Informationen zu den Leistungen des Bildungspakets entnehmen Sie bitte dem Link „Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Bildungspaket“. Anträge können unter Downloads heruntergeladen oder direkt im Jobcenter im Servicebereich abgeholt werden.
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Antrag auf Kostenübernahme für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule / Hort oder Kindertageseinrichtung
Antrag auf Kostenübernahme für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten der Schule / Kindertageseinrichtung
Antrag auf Kostenübernahme für ergänzende angemessene Lernförderung
Antrag auf Kostenübernahme zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Bildungspaket
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