Bildung und Teilhabeleistung für Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die unter die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) fallen, erhalten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in den Schulen, Horten oder Kindertageseinrichtungen, für Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten, für Schulbedarf, erforderliche Lernförderung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zusätzliche Leistungen.
- Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule / Hort oder Kindertageseinrichtung
Es werden die monatlichen Kosten berücksichtigt. Ein Eigenanteil ist nicht zu leisten.
- Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten der Schule/Kindertageseinrichtung
Zu den Kosten gehören nicht das Taschengeld oder die Ausgaben, die im Vorfeld aufgebracht werden (z. B. Sportschuhe, Badezeug.).
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (nur Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre)
Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Höhe der Pauschale: 15 € pro Monat je Kind.
Die Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden für: Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein), Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht) oder die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Theaterfreizeit).
Kosten für Sportgeräte, -bekleidung und Fahrtkosten können nicht übernommen werden.
- Ergänzende angemessene Lernförderung für Schülerinnen und Schüler (Nachhilfe)
Diese Leistung wird nur gewährt, wenn die Nachhilfe angemessen und erforderlich ist.
Die Schule(Lehrer/Lehrerin) muss bestätigen, ob diese erforderlich ist und welcher Lernförderbedarf besteht.
Die o.a. Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird. Die Leistungen werden direkt an die Leistungsanbieter wie Schule/Hort, Kindertageseinrichtung und Sportvereine gezahlt.
- Persönlicher Schulbedarf (z. B. für Stifte, Hefte)
zum 01. September: 103 Euro
zum 01. Februar: 52,00 Euro
Die Leistungen werden automatisch ausgezahlt.
Es ist kein Antrag erforderlich
Weitere Informationen zu den Leistungen des Bildungspakets entnehmen Sie bitte dem Link „Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Bildungspaket“.
Anträge können unter Downloads heruntergeladen oder direkt im Jobcenter im Servicebereich abgeholt werden.
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