Familie & Soziales

Was ist zu tun

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist die schriftliche Niederlegung des Willens bezüglich Art und Weise einer ärztlichen Behandlung für den Fall eigener Entscheidungsunfähigkeit.

Die Patientenverfügung sollte durch eine Vorsorgevollmacht im Bereich der Gesundheitssorge ergänzt werden. Der Bevollmächtigte kann so auf die Umsetzung der Patientenverfügung hinwirken.

Beratung zur Patientenverfügung erhalten Sie bei Ihrem Arzt sowie dem Palliativ- und Hospizdienst Blicklicht gGmbH Tel. 08341/9602952, dem Betreuungsverein Caritas e.V. Tel. 08341/ 90924-0 und dem Betreuungsverein Tandem e.V. Tel. 08341/ 994263.

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und das Bundesministerium der Justiz haben Broschüren zur Patientenverfügung herausgegeben siehe u.a. Links.

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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