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Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können.
Personen, die vorrangig andere Leistungen, wie beispielsweise Leistungen der
in Anspruch nehmen können, erhalten keine Hilfe zum Lebensunterhalt.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt setzt sich zusammen aus
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Sozialfibel, Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Arbeit und Soziales Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz Team Grundsicherung Kaiser-Max-Straße 1 87600 Kaufbeuren
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