Familie & Soziales

Was ist zu tun

Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können.

Personen, die vorrangig andere Leistungen, wie beispielsweise Leistungen der

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende

in Anspruch nehmen können, erhalten keine Hilfe zum Lebensunterhalt.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt setzt sich zusammen aus

  • einem Regelsatz
  • den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
  • der Übernahme der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Einkommensnachweise
  • Bankbescheinigung
  • Mietvertrag
  • Nachweis über die Nebenkosten
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Nachweis über Vermögen
     

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Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz

Team Grundsicherung




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