Direkt zu:
Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Kriegsbeschädigten (sogenannte Beschädigte) und deren Angehöriger sowie der Hinterbliebenen (Witwen, Witwer, Lebenspartner/-innen, Waisen, Elternpaare und Elternteile) in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, des Lebenspartners/der Lebenspartnerin oder Elternteils angemessen auszugleichen oder zumindest zu mildern. Die Fürsorgeleistungen dienen der Ergänzung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) durch besondere Hilfen im Einzelfall.
Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind jedoch nicht ausschließlich auf den Personenkreis der Kriegsopfer begrenzt, sondern umfassen alle Fürsorgeleistungen im sozialen Entschädigungsrecht.
Anspruchsberechtigt können neben den Opfern des Krieges demnach ebenfalls sein:
Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden grundsätzlich auf Antrag gewährt und sind, so weit der bestehende Bedarf nicht ausschließlich schädigungsbedingt ist, vom bestehenden Einkommen und Vermögen abhängig. Je nach Hilfeart bestehen jedoch unterschiedliche Einkommens- und Vermögensschongrenzen.
Diese Nachricht mitteilen:
Diesem Link jetzt folgen
Zentrum Bayern Familie und Soziales Schwaben
Bezirk Schwaben
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Sozialverband VdK
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen. Diese werden nur auf ihrem Endgerät gespeichert. Wir verwenden einen eTracker zur Auswertung der Daten mit Sitz in Deutschland. Der Translator wird von Google bereitgestellt.